Golden Visa

GOLDENES VISUM ODER AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR INVESTOREN

Das sogenannte spanische „Goldene Visum“ ist Teil eines Gesetzes, das Käufern aus Ländern außerhalb der EU die Möglichkeit gibt, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Sie wird zunächst für ein Jahr gewährt, kann aber auf zwei Jahre und dann auf maximal fünf Jahre verlängert werden – jeweils nach einer bestimmten Investition. Nach fünf Jahren ist der Investor berechtigt, einen Daueraufenthalt in Spanien zu beantragen. Außerdem können sie die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie einige einfache Voraussetzungen erfüllen.

Was bedeutet das spanische „goldene Visum“?

Dieser metaphorische Name bezieht sich auf eine Aufenthaltserlaubnis, die ausländischen Investoren von der spanischen Regierung angeboten wird. Der spanische Senat hat ein Gesetz über Unternehmen und internationale Beziehungen verabschiedet, das einen Paragraphen über das neue Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen enthält.

Das Gesetz sieht vor, dass Bürger aus Ländern außerhalb der Europäischen Union bei Investitionen das Recht haben, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, die ihnen die freie Einreise nach Spanien sowie in alle anderen Länder des SCHENGEN-ZONE gewährt. Die Länder des Schengen-Raums sind nicht dasselbe wie die Länder der EU. Dazu gehören: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Liechtenstein, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien, Slowakei, Slowenien, Schweden und die Schweiz .

Welche Mindestanlage ist erforderlich?
Wer in Spanien Geld in Immobilien investieren möchte, muss mindestens 500.000 Euro pro Person (steuerfrei) ausgeben. Dieser Betrag kann entweder für eine einzelne Immobilie ausgegeben oder auf mehrere Immobilien verteilt werden. Ab einem Betrag von 500.000 Euro können Anleger eine Hypothek beantragen. Auch Investitionen als Miteigentümer oder Erwerb verschiedener Liegenschaften werden berücksichtigt.

Bearbeitungszeit für Visa: 10-15 Tage.

Wir möchten Sie auch darauf aufmerksam machen, dass diejenigen, die eine Immobilie im Wert von weniger als 500.000 EUR kaufen, auch Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien haben. In diesem Fall verlängert sich die Bearbeitungszeit jedoch etwas (ca. drei Monate) und die Entscheidung richtet sich nach den Bestimmungen des Ausländergesetzes, das vor Inkrafttreten des neuen Anlegergesetzes galt.

Welche Immobilien können erworben werden?

Förderfähig sind Investitionen in jede Art von Immobilien. Darüber hinaus können Investoren selbst aber auch kaufen, um sie zu vermieten. Als interessante Möglichkeit für viele Anleger hat sich der Kauf sogenannter Gewerbeimmobilien herausgestellt, da das Gesetz den Anlegern völlige Wahlfreiheit bei der Auswahl der Immobilie bietet, in die sie investieren möchten.

Bestätigung der Investitionen

Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen Investoren den Originalnachweis ihres Immobilienkaufs vorlegen. Diese kann in Form eines aktualisierten Grundbuchauszugs eingereicht werden, der einen speziellen Code zur Überprüfung der Echtheit des Dokuments online enthält.


Wie funktioniert dieser Aufenthaltstitel?

Das Visum wird zunächst sowohl dem Investor als auch seinen nahen Angehörigen für die Dauer von einem Jahr ausgestellt. Möchte der Investor länger als ein Jahr auf spanischem Boden bleiben, muss er einen neuen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen, die für einen Zeitraum von zwei Jahren mit anschließender Verlängerungsoption ausgestellt wird.

Grundkriterien – um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, müssen Investoren:

* zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht legal in Spanien bleiben dürfen;
* volljährig sein;
* in den letzten 5 Jahren keine Vorstrafen in ihrem Wohnsitzland haben;
* nicht aus einem Land abgeschoben worden sein, mit dem Spanien bilaterale Abkommen unterzeichnet hat;
* über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung verfügen, die in Spanien gilt;
* die finanzielle Sicherheit aller Familienmitglieder während ihres Aufenthalts in Spanien nachweisen;
* über ein entsprechendes Investorenvisum verfügen oder innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des Erstvisums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen;
* während des gesamten Zeitraums mindestens einmal in Spanien sein;
* einen Nachweis über die getätigte Investition erbringen;
* Nachweis der Zahlung aller relevanten Steuern.

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